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1 das Recht der Ersitzung
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business-und Banking-Wörterbuch > das Recht der Ersitzung
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2 Recht
n- ohne Recht der Weitergabe
- alleiniges Recht
- ausschließliches Recht
- bedingtes Recht
- geltendes Recht
- materielles Recht
- übertragbares Recht
- unabdingbares Recht
- verbrieftes Recht
- Recht am unbeweglichen Eigentum
- Recht der wirtschaftlichen Verwaltung
- das Recht der Ersitzung
- das Recht aufgeben
- das Recht ausüben
- das Recht einräumen
- das Recht gewähren
- das Recht entziehen
- sich das Recht vorbehalten
- das Recht zugestehen
- j-s Recht wahrnehmen
- das ist Ihr gutes RechtDas Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business-und Banking-Wörterbuch > Recht
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3 Recht
n1) право2) закон; законность (см. тж Rechte)•sich das Recht vorbehalten — оставлять [оговаривать] за собой право
- alleiniges RechtRecht der internationalen Wirtschaftsbeziehungen — правовые нормы, регулирующие международные экономические отношения
- allgemein gültiges Recht
- Recht auf Arbeit
- Recht auf Erholung
- Recht auf materielle Versorgung
- Recht aus der Mitgliedschaft
- ausschließliches Recht
- bedingtes Recht
- beschränktes Recht
- bürgerliches Recht
- dingliches Recht
- dispositives Recht
- Recht der Ersitzung
- Recht der ersten Hand
- exklusives Recht
- formelles Recht
- fremdes Recht
- geltendes Recht
- gemeines Recht
- gemeinsames Recht
- geschriebenes Recht
- internationales Recht
- internationales öffentliches Recht
- kanonisches Recht
- kirchliches Recht
- legitimes Recht
- materielles Recht
- nachgiebiges Recht
- nachrangiges Recht
- objektives Recht
- öffentliches Recht
- örtliches Recht
- partikuläres Recht
- persönliches Recht
- positives Recht
- primitives Recht
- privates Recht
- prozessuales Recht
- Recht der Schuldverhältnisse
- subjektives Recht
- subsidiäres Recht
- unabdingbares Recht
- ungeschriebenes Recht
- unveräußerliches Recht
- verbrieftes Recht
- Recht der Verjährung
- Recht zur Klage
- zwingendes RechtDeutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Recht
См. также в других словарях:
Ersitzung — (lat. usucapio) ist der Erwerb an Sachen im Sinn des bürgerlichen Rechts durch Zeitablauf. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Deutsches Recht 2.1 Bewegliche Sachen (§§ 937 945 BGB) … Deutsch Wikipedia
Ersitzung — (lat. Capio, Usucapio), Eigentumserwerb an einer beweglichen Sache durch zehnjährigen Eigenbesitz (s. Besitz). Während nach gemeinem Recht der Ersitzende nachweisen mußte, daß er während der Ersitzungszeit von Gründen, welche die E. unmöglich… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ersitzung — Er|sịt|zung 〈f. 20〉 Erwerb durch langjährigen, gutgläubigen Besitz ● Ersitzung eines Grundstücksrechtes * * * Ersitzung, der sich durch Zeitablauf kraft Gesetzes vollziehende Eigentumserwerb. Die Ersitzung einer beweglichen Sache (§§ 937 ff.… … Universal-Lexikon
Latein im Recht — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken Römischen… … Deutsch Wikipedia
Actio Publiciana (Römisches Recht) — Die actio Publiciana war im römischen Recht die vermutlich im letzten Jahrhundert v. Chr.[1] geschaffene prätorische Klage des Ersitzungsbesitzers, dessen Ersitzungszeit noch nicht abgelaufen war, gegen einen neuen Besitzer. Nach Ablauf… … Deutsch Wikipedia
Crimen (Römisches Recht) — crimen bezeichnete im Römischen Recht dasjenige Unrecht, das öffentlich geahndet wurde. Im strengen Sprachgebrauch wurde es vom zivilrechtlichen Unrecht (delictum) unterschieden. Bedeutung Das Wort stammt von gr. krinein, lat. cernere, scheiden,… … Deutsch Wikipedia
Internationales Privatrecht (Deutschland) — Das Internationale Privatrecht (kurz: IPR) der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil des deutschen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung… … Deutsch Wikipedia
Lehn [2] — Lehn (lat. Feudum, Beneficium), 1) (Leihe), im weitern Sinne ein Gut, an welchem der Besitzer kein eigentliches od. volles Eigenthum, sondern nur ein abgeleitetes, unter gewissen Voraussetzungen dem Rückfall unterworfenes, jedoch dingliches… … Pierer's Universal-Lexikon
Servitūt — (vom Lat. Servitus), Dienstbarkeit, ein Recht an einer fremden Sache auf Benutzung derselben zu Gunsten eines individuell bestimmten andern Subjectes. S. bedeutet daher einerseits die Beschränkung des Eigenthums an einer Sache zu Gunsten eines… … Pierer's Universal-Lexikon
Eigentumstheorien — sind systematische Erklärungsversuche zur Entstehung und Rechtfertigung der gesellschaftlichen Institution des Eigentums. Das Recht auf persönliches Hab und Gut wird in der Regel nicht infrage gestellt. Kontroverse Positionen gibt es hingegen in… … Deutsch Wikipedia
De lege ferenda — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken … Deutsch Wikipedia